Fahrsicherheit: Tipps fürs Fahren im Nebel
03.11.2015 07:54:03 | Cornelia Wahl

Auf Sicherheitsabstand achten
Der Sicherheitsabstand sollte mehr als die Sichtweite betragen. Im Nebel kann es zu optischen Täuschungen kommen, die einen den Abstand nicht richtig einschätzen lassen. Als Orientierung für die Sichtweite dienen die Leitpfosten am rechten Fahrbahnrand. Auf Autobahnen stehen die Leitpflöcke 50 Meter weit auseinander, auf Landstraßen sind es 25 Meter. Und die rechte Fahrbahnbegrenzung gibt Hinweise auf den Fahrbahnverlauf. Darüber hinaus sollte bei Nebel grundsätzlich nicht überholt werden. Vorsicht sollte man bei Abbiegevorgängen walten lassen, weil Verkehrsteilnehmer bei Nebel später erkannt werden. Während der Fahrt sollten immer wieder die Scheibenwischer eingeschaltet werden.
Bei längeren Fahrten an Pausen denken
Das Fahren bei Nebel strengt an, weil es volle Aufmerksamkeit und Konzentration erfordert. Beginnen die Augen durch das Starren in die Nebelwand zu brennen, ist es Zeit eine Pause einzulegen. Wenn man auf dem Parkplatz das Fahrzeug verlässt, sollte man daran denken, dass man als Fußgänger erst spät erkannt wird. Hier kann das Anziehen einer Warnweste für ein Plus an Sicherheit sorgen. Außerdem kann die Pause dazu genutzt werden, Scheinwerfer und Leuchten von Feuchtigkeit oder Schmutz zu befreien.
Fahren ohne Beleuchtung kann teuer werden
Außer bei Nebel muss das Abblendlicht auch bei starkem Schneefall und Regen eingeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall und die Ordnungshüter erwischen einen, wird bei einem Verstoß innerorts ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Beim gleichen Verstoß außerorts wird das Geldkonto mit 60 Euro belastet und das Punktekonto in Flensburg um einen Punkt reicher. Da hilft es dem Fahrer nicht, wenn er mit Tagfahrlicht unterwegs ist, da die Heckleuchten in diesem Fall nicht leuchten. Wer bei normaler Sicht die vorderen Nebellampen an seinem Wagen an hat, der kann mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro zur Kasse gebeten werden. Beachten sollte man bei Nebel auch, dass die Nebelschlussleuchte erst ab Sichtweiten unter 50 Metern leuchten darf. Liegt die Sichtweite darüber, wird der Hinterherfahrende stark geblendet. Beachtet man diese Vorschrift nicht, kann ebenfalls ein Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 35 Euro verlangt werden. Das Aktivieren des Fernlichts bei Nebel bringt nix. Im Gegenteil: Es verstärkt den Effekt der verringerten Sicht wegen der starken Lichtreflexionen an den Wassertröpfchen.
Was Sie sonst noch tun können, um bei Nebel sicher unterwegs zu sein
Vor Fahrtantritt im Herbst sollte man darauf achten, dass die Scheinwerfer und Leuchten rund ums Fahrzeug sauber sind. Das garantiert eine gute Ausleuchtung der Fahrbahn. Auch sollte die Beleuchtung regelmäßig auf Defekte hin überprüft werden. Denn Gesehenwerden erhöht die Sicherheit genauso wie das Sehen. Während der Fahrt durch den Nebel, gilt es die Scheibenwischer einzuschalten, um den Wasserfilm, der durch die Tröpfchen bildet, von der Scheibe zu holen. Auch das Reinigen der Scheiben von innen steigert die Sicht nach draußen.
Schadenregulierung bei Massenunfällen - gilt nicht nur bei Nebel
Wenn's bei Nebel gekracht hat, sind meist mehrere Fahrzeuge darin verwickelt. Dann stellt sich die Frage: Wie wird der Schaden reguliert? Bei Unfällen mit mehr als 50 Fahrzeugen machen nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Versicherungen die Schadenregulierung in der Regel unter sich aus. Der Grund: Bei der Menge der verunfallten Fahrzeuge und Personen kann oft das Unfallgeschehen nicht nachverfolgt werden. Anders sieht es bei Unfällen aus, an denen weniger Fahrzeuge beteiligt sind. Ist auch in diesem Fall nicht zu klären, wer als Unfallverursacher in Frage kommt, greift die so genannte Betriebsgefahr. Das bedeutet: Egal, ob man einen Unfall verursacht hat oder nicht: Alle am Unfall beteiligten Autofahrer werden in die Haftung genommen. Allerdings kann es auch zu der Situation kommen, dass ein Autofahrer ungerechtfertigt als Schuldiger verdächtigt wird. Dies geschieht oft auf Grund festgelegter Erfahrungssätze, die aus der Situation heraus gegen ihn sprechen. Dann muss der Verdächtigte das Gegenteil beweisen.
Nebelunfälle im Jahr 2014
Im Jahr 2014 gab es insgesamt 430 Nebelunfälle. 102 davon passierten innerorts, 328 davon passierten außerorts. Insgesamt zählt die Statistik des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2014 im Nebel 645 verunglückte Personen. Davon starben 22 Menschen, 152 wurden schwer, 471 Personen leicht verletzt. Unfallursache war häufig nicht angepasste Geschwindigkeit.
Wie Nebel entsteht
Nebel ist ein Kondensationsprodukt. Der Wasserdampf entsteht, wenn sich warme und feuchte Luft abkühlt. Dabei haftet der Wasserdampf an in der Luft befindlichen Staub oder Schmutzteilchen, die den Kern bilden. Um sie herum wächst das Wasserteilchen und wird zum Tropfen. Beträgt die Sichtweite unter 200 Meter, spricht der Meteorologe von dichtem Nebel. Sehr dichter Nebel herrscht bei Sichtweiten von unter 100 Metern.
Bild: ACE Auto Club Europa