ADAC Kindersitztest 2013: Keiner mangelhaft
22.05.2013 10:52:19 | Cornelia Wahl

Testkriterien
Die Kindersitze mussten sich den Testkriterien Sicherheit, Bedienung und Ergonomie, Schadstoffprüfung sowie Reinigung und Verarbeitung unterziehen. Erfreulich beim Test heuer: Bei der Schadstoffprüfung gab es keine Durchfaller. Voraussichtlich ab Juli 2013 tritt eine neue UN ECE-Regelung in Kraft, die nach einer mehrjährigen Übergangsfrist die ECE-R 44-Norm ablösen soll. Dabei werden die gesetzlichen Mindestanforderungen verschärft. Alle mit der neuen Norm gefertigten Kindersitze müssen dann auch einen Seitenaufpralltest bestehen.
Gewichtsklassen-Übersicht des Tests
Die vom ADAC und der Stiftungwarentest getesteten Kindersitze waren in den Gewichtsklasse bis 13 Kilogramm (0+, bis etwa eineinhalb Jahre), bis 18 Kilogramm (0/I, bis etwa vier Jahre, 9 bis 18 Kilogramm (I, etwa ein Jahr bis vier Jahre), in der Gewichtsklasse 9 bis 25 Kilogramm (I/II, etwa ein Jahr bis sieben Jahre), in der Gewichtsklasse 9 bis 36 Kilogramm (I/II/III, etwa ein Jahr bis zwölf Jahre) und in der Gewichtsklasse 15 bis 36 Kilogramm (II/III, etwa vier bis zwölf Jahre).
Bußgelder bei Verstößen
In Deutschland gibt es seit dem Jahr 1993 die Kindersicherungspflicht im Auto. Jährlich verunglücken etwa 10.400 Kinder als Mitfahrer. Auch 20 Jahre nach der Einführung der gesetzlichen Kindersitzpflicht sind viele Kinder nicht korrekt angeschnallt. Das hat der ADAC bei Stichproben vor Kindergärten und Schulen herausgefunden. Wer in seinem Auto ein Kind ohne Sicherung befördert, kann mit einem Bußgeld von 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Bei der Beförderung mehrere Kinder ohne Sicherung im Auto,werden 50 Euro fällig. In beiden Fällen gibt es je einen Punkt in der Verkehrssünderkartei obendrauf. Wer ein Kind in einem nicht geeigneten Kindersitz transportiert, kann mit 30 Euro belangt werden, bei mehreren kostet es 35 Euro. Wer sein Kind in einem Kindersitz auf der Beifahrerseite befördert, sollte den Airbag immer abschalten. Wer dies nicht tut und erwischt wird, zahlt 25 Euro Verwarngeld.
Bild: ADAC