Schnee im Mai - Welcher Reifen?
24.05.2013 16:41:47 | Cornelia Wahl
In den höheren Lagen der Mittelgebirge und in den Alpen gibt der Winter Mitten im Frühjahr ein Intermezzo. So mancher Autofahrer stellt sich hier die Frage: Welche Reifen muss ich am Auto montiert haben? Die meisten Autofahrer sind Ende Mai bereits mit Sommerreifen unterwegs.
Richtlinie in Deutschland
In Deutschland ist die Bereifung ganzjährig den Straßenverhältnissen anzupassen, das heißt auf verschneiten Straßen auch im Mai. Allerdings hat die Polizei einen Ermessensspielraum, so die Mitteilung des Automobilklubs ADAC. Demnach riskiert ein Autofahrer dann ein Bußgeld, wenn er mit Sommerreifen trotz Schneematschs viel zu schnell unterwegs ist. Außerdem besteht die Verpflichtung, das Tempo den Verhältnissen anzupassen, unabhängig von der Beschilderung.
Verordnungen in Österreich und Italien
In den Nachbarländern Österreich und Italien ist die Winterreifenverordnung zeitlich begrenzt. So besteht in Österreich grundsätzlich die Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. November bis zum 15. April mit Winterreifen zu fahren. In Italien gilt die Pflicht für viele einzelne Strecken. Sie endet am 15. April. Nach Angaben des ADAC kann die Kaskoversicherung die Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit, also viel zu hoher Geschwindigkeit oder abgefahrenen Reifen, verweigern. Wer also bei der Fahrt ins Wochenende vom Schnee überrascht wird, hat den Angaben des Automobilklubs bei vorsichtiger und besonnener Fahrweise trotz Sommerreifen nichts zu befürchten.
Richtlinie in Deutschland
In Deutschland ist die Bereifung ganzjährig den Straßenverhältnissen anzupassen, das heißt auf verschneiten Straßen auch im Mai. Allerdings hat die Polizei einen Ermessensspielraum, so die Mitteilung des Automobilklubs ADAC. Demnach riskiert ein Autofahrer dann ein Bußgeld, wenn er mit Sommerreifen trotz Schneematschs viel zu schnell unterwegs ist. Außerdem besteht die Verpflichtung, das Tempo den Verhältnissen anzupassen, unabhängig von der Beschilderung.
Verordnungen in Österreich und Italien
In den Nachbarländern Österreich und Italien ist die Winterreifenverordnung zeitlich begrenzt. So besteht in Österreich grundsätzlich die Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 1. November bis zum 15. April mit Winterreifen zu fahren. In Italien gilt die Pflicht für viele einzelne Strecken. Sie endet am 15. April. Nach Angaben des ADAC kann die Kaskoversicherung die Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit, also viel zu hoher Geschwindigkeit oder abgefahrenen Reifen, verweigern. Wer also bei der Fahrt ins Wochenende vom Schnee überrascht wird, hat den Angaben des Automobilklubs bei vorsichtiger und besonnener Fahrweise trotz Sommerreifen nichts zu befürchten.