Kindersitze: Neue Regelung
15.08.2013 09:47:28 | Cornelia Wahl
Rückwirkend zum 9. Juli 2013 ist die neue UN ECE-Regelung ECE-R 129 in Kraft getreten, teilte der Automobilclub ADAC mit. Sie verschärft die gesetzliche Mindestanforderung für Kindersitze, die im Auto montiert werden. Nach der neuen Regelung muss ein Kindersitz einen Seitenaufpralltest bestehen, bevor er auf den Markt kommen darf. Der ADAC führt bereits seit 14 Jahren Seitencrashs bei Kindersitzen durch. Die bisherige Regelung ECE-R 44 bleibt unverändert parallel bestehen. Eltern, die also einen Kindersitz nach der alten Regelung verwenden, dürfen ihn auch weiterhin einsetzen. Ohnehin wird bis zur Einführung der neuen Sitze in Deutschland noch jetzt etwas Zeit ins Land gehen, da dafür die Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert werden muss. Darüber hinaus gibt es derzeit noch keine Autos, in die die neuen Sitze eingebaut werden dürfen, da es auch hierfür einer Zulassung bedarf.
Weitere Neuerungen in Sachen Kindersitze
Eine weitere Neuerung betrifft den Transport von bis zu 15 Monate alten Kleinkindern. Sie dürfen nach der neuen Regelung ausschließlich entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Diese Regelung gilt nur für Sitze mit der neuen Zulassung. Rückwärtsgerichtet befördert ist der Nackenbereich von Kindern bis zu diesem Alter bei einem Unfall besser geschützt.
Körpergröße maßgeblich
Außerdem soll künftig der passende Sitz anhand der Körpergröße ausgewählt werden. Damit soll es den Eltern leichter fallen, den passenden Sitz zu finden. Während der mehrere Jahre dauernden Übergangsfrist, in der beide Richtlinien nebeneinander gelten, sollten die Eltern beim Kindersitzkauf Gewicht und Größe des Sprösslings genau kennen.
Bild: ADAC