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KBA: Rückrufe in 2013

02.04.2014 10:01:02 | Cornelia Wahl
Für das Jahr 2013 vermeldet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) in Flensburg 180 Rückrufaktionen für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile. Das entspricht einem Anstieg von annähernd elf Prozent gegenüber dem Jahr 2012. Insgesamt schrieb das KBA 770.262 Halter bezüglich einer Rückrufaktion an. Damit waren annähernd 50.000 Fahrzeughalter weniger betroffen als noch im Jahr 2012. In 105 Fällen handelte es sich um so gravierende Mängel, dass das KBA die Rückrufaktionen überwachte. Mit 58 Prozent lag der Anteil der besonders schweren Mängel auf dem Niveau des Vorjahres. 

Über 9000 Fahrzeugstilllegungen

Bestand ein ernstes Risiko fordert das KBA eine maximale Erfüllungsrate mit dem Ziel, den Mangel vollständig zu beheben. Jedoch ignorierten einige Halterinnen und Halter die Aufforderung, einen Werkstatttermin zur Beseitigung des Mangels wahrzunehmen. So gingen 282.201 Nachfassschreiben an die Betroffenen, in dem sie um die Vereinbarung eines Werkstatttermins zur Beseitigung des Mangels erneut aufgefordert wurden. In 9051 Fällen - 900 Fälle mehr als im Jahr 2012 - wurde dem nicht nachgekommen. Daraufhin wurden deren Fahrzeuge auf Hinweis des KBA durch die örtlichen Zulassungsbehörden mittels Betriebsuntersagung aus dem Verkehr gezogen, um einer potentiellen Gefährdung für den Straßenverkehr zu begegnen. 

KBA ist nationale Produktsicherheitsbehörde

Das KBA ist die nationale Produktsicherheitsbehörde für den Straßenfahrzeugbereich. Jährlich bekommt es eigenen Angaben zufolge zwischen 350 und 500 Hinweise etwa von Behörden, Herstellern, Verbrauchern und Medien über Produkte, die möglicherweise mit Mängeln behaftet sind. Bei Verdacht auf mögliche Mängel besteht für die Produzenten die gesetzliche Pflicht, das KBA darüber zu informieren. Das KBA geht den Hinweisen nach und entscheidet über die weiteren Schritte. 

Illustration: @uto-motor-info