Neuer Bußgeldkatalog in Kraft
01.05.2014 11:55:19 | Cornelia Wahl

Zum 40. Geburtstag eine Reform
Genau 40 Jahre nach seiner Einführung am 1. Mai 1974 tritt die Punktereform in Kraft. Das Verkehrszentralregister mutiert zum Fahreignungsregister (FAER). Führten früher 18 Punkte und mehr zum Führerscheinentzug, so sind es jetzt derer acht. Nebenbei werden für einige Verstöße die Bußgelder angehoben und bei anderen werden keine Punkte mehr verteilt.
Maximal bis zu drei Punkte pro Verstoß
Liegt bei im Straßenverkehr ein schwerer Verstoß vor, wird nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem ab sofort ein Punkt ins FAER eingetragen. Bei einem besonders schweren Verstoß oder einer Straftat ohne Führerscheinentzug gibt es je zwei Punkte. Kommt es zu einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis werden drei Punkte vermerkt.

Wer einen oder bis drei Punkte im FAER eingetragen hat, ist noch im grünen Bereich, das heißt, er ist wegen Verstößen vorgemerkt. Bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten bekommt der Punktesammler eine schriftliche Ermahnung. Bei einem Punktestand von sechs oder sieben gibt es eine schriftliche Vorwarnung bevor bei acht Punkten der Führerschein einbehalten wird. Ausgegeben wird er dann nach sechs Monaten und dem Besuch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MP). Auch das FAER bietet die Möglichkeit zum Punkteabbau. Dazu kann ein Mal in fünf Jahren ein Fahreignungsseminar besucht werden, mit dem sich der Punktestand um einen Punkt verringern lässt. Das Seminar ist mit um die 400 Euro nicht ganz billig.
Verjährungsfristen für Verstöße
Auch die im Fahreignungsregister eingetragenen Punkte haben ein Verfallsdatum. So sind Punkte, die für einen schweren Verstoß vergeben werden, nach zweieinhalb Jahren getilgt. Punkte, die für besonders schwere Verstöße und für Straftaten ohne Führerscheinentzug verteilt werden, verfallen nach fünf Jahren. Zehn Jahre dauert es, bis die Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug verjährt sind. Jeder Verstoß verjährt einzeln.
Was passiert mit den alten Punkten?
Punkte, die bis zum 30. April 2014 gesammelt wurden, werden in das neue FAER umgerechnet. Punkte, die für Verstöße vergeben wurden, die nun nicht mehr mit Punkten geahndet werden, werden gelöscht. Was dann noch übrig bleibt, wird wie folgt umgerechnet:
Punktestand am 30. April 2014 | Zuordnung im Fahreignungs-Bewertungssystem |
1 bis 3 | 1 |
4 und 5 | 2 |
6 und 7 | 3 |
8 bis 10 | 4 |
11 bis 13 | 5 |
14 und 15 | 6 |
16 und 17 | 7 |
18 oder mehr | 8 |
Auszug über angehobene Bußgeldsätze
Angehoben wurde auch die so genannte Verwarnungsgeldobergrenze von 35 Euro auf nun 55 Euro. Auch Anhebung der Grenze für die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister ist nun eingetreten: Sie beträgt statt vorher 40 Euro nun 60 Euro.
Vergehen | Bußgeld [€] ab 1. Mai 2014 |
Handyverbot missachtet | 60 |
falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall | 60 |
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen/bei Gefährdung | 60/70 |
Missachtung der Kindersicherungspflicht | 60 bis 70 |
Vorfahrt missachtet mit Gefährdung | 70 |
Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 70 |
Fristversäumnis zur Hauptuntersuchungspflicht um mehr als vier Monate | 60 |
Verstoß gegen Winterreifenpflicht | 60 |
Verstoß gegen erforderliche Bereifung | 60 |
Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig abgesichert | 60 |
Rettungsfahrzeuge durch verbotswidriges Halten oder Parken behindert | 60 |
Gegen Ladungssicherungspflicht verstoßen | 60 |
Gegen Personenbeförderungspflichten verstoßen | 60 |
Zeichen oder Haltgebotes eines Polizeibeamten nicht befolgt | 70 |
Fahren ohne Zulassung | 70 |
Andererseits fallen bei manchen Verstößen die Punkte weg, dafür aber steigen die Bußgelder an. Beispielsweise bei den folgenden Vergehen:
Vergehen | Bußgeld [€] ab 1. Mai 2014 |
Verbotenes Befahren von Umweltzonen | 80 |
Kennzeichen fehlt | 60 |
abgedecktes Kennzeichen | 65 |
Verstoß gegen Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Führer) | 120 |
Verstoß gegen Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Halter) | 570 |
Bilder: ACE Auto Club Europa