Login

Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

01.05.2014 11:55:19 | Cornelia Wahl
Bußgeldkatalog: Acht Punkte bis zum FührerscheinentzugSeit heute (1.5.) ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft, mit dem Verkehrsverstöße in Deutschland geahndet werden. Das neue Punktesystem soll einfach, klarer und verständlicher sein. Sicher ist: Es führt früher zum Führerscheinentzug. 

Zum 40. Geburtstag eine Reform

Genau 40 Jahre nach seiner Einführung am 1. Mai 1974 tritt die Punktereform in Kraft. Das Verkehrszentralregister mutiert zum Fahreignungsregister (FAER). Führten früher 18 Punkte und mehr zum Führerscheinentzug, so sind es jetzt derer acht. Nebenbei werden für einige Verstöße die Bußgelder angehoben und bei anderen werden keine Punkte mehr verteilt. 

Maximal bis zu drei Punkte pro Verstoß

Liegt bei im Straßenverkehr ein schwerer Verstoß vor, wird nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem ab sofort ein Punkt ins FAER eingetragen. Bei einem besonders schweren Verstoß oder einer Straftat ohne Führerscheinentzug gibt es je zwei Punkte. Kommt es zu einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis werden drei Punkte vermerkt. 

Punkte - Alt gegen NeuWas geschieht bei welchem Punktestand?

Wer einen oder bis drei Punkte im FAER eingetragen hat, ist noch im grünen Bereich, das heißt, er ist wegen Verstößen vorgemerkt. Bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten bekommt der Punktesammler eine schriftliche Ermahnung. Bei einem Punktestand von sechs oder sieben gibt es eine schriftliche Vorwarnung bevor bei acht Punkten der Führerschein einbehalten wird. Ausgegeben wird er dann nach sechs Monaten und dem Besuch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MP). Auch das FAER bietet die Möglichkeit zum Punkteabbau. Dazu kann ein Mal in fünf Jahren ein Fahreignungsseminar besucht werden, mit dem sich der Punktestand um einen Punkt verringern lässt. Das Seminar ist mit um die 400 Euro nicht ganz billig. 

Verjährungsfristen für Verstöße

Auch die im Fahreignungsregister eingetragenen Punkte haben ein Verfallsdatum. So sind Punkte, die für einen schweren Verstoß vergeben werden, nach zweieinhalb Jahren getilgt. Punkte, die für besonders schwere Verstöße und für Straftaten ohne Führerscheinentzug verteilt werden, verfallen nach fünf Jahren. Zehn Jahre dauert es, bis die Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug verjährt sind. Jeder Verstoß verjährt einzeln. 

Was passiert mit den alten Punkten?

Punkte, die bis zum 30. April 2014 gesammelt wurden, werden in das neue FAER umgerechnet. Punkte, die für Verstöße vergeben wurden, die nun nicht mehr mit Punkten geahndet werden, werden gelöscht. Was dann noch übrig bleibt, wird wie folgt umgerechnet: 
 
Punktestand am 30. April 2014 Zuordnung im Fahreignungs-Bewertungssystem
1 bis 3 1
4 und 5 2
6 und 7 3
8 bis 10 4
11 bis 13 5
14 und 15 6
16 und 17 7
18 oder mehr 8

Auszug über angehobene Bußgeldsätze

Angehoben wurde auch die so genannte Verwarnungsgeldobergrenze von 35 Euro auf nun 55 Euro. Auch Anhebung der Grenze für die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister ist nun eingetreten: Sie beträgt statt vorher 40 Euro nun 60 Euro. 
 
Vergehen Bußgeld [€] ab 1. Mai 2014
Handyverbot missachtet 60
falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall 60
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen/bei Gefährdung 60/70
Missachtung der Kindersicherungspflicht 60 bis 70
Vorfahrt missachtet mit Gefährdung 70
Rotlichtverstoß mit Gefährdung 70
Fristversäumnis zur Hauptuntersuchungspflicht um mehr als vier Monate 60
Verstoß gegen Winterreifenpflicht 60
Verstoß gegen erforderliche Bereifung 60
Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig abgesichert 60
Rettungsfahrzeuge durch verbotswidriges Halten oder Parken behindert 60
Gegen Ladungssicherungspflicht verstoßen 60
Gegen Personenbeförderungspflichten verstoßen 60
Zeichen oder Haltgebotes eines Polizeibeamten nicht befolgt 70
Fahren ohne Zulassung 70

Andererseits fallen bei manchen Verstößen die Punkte weg, dafür aber steigen die Bußgelder an. Beispielsweise bei den folgenden Vergehen: 
 
Vergehen Bußgeld [€] ab 1. Mai 2014
Verbotenes Befahren von Umweltzonen 80
Kennzeichen fehlt 60
abgedecktes Kennzeichen 65
Verstoß gegen Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Führer) 120
Verstoß gegen Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Halter) 570

Bilder: ACE Auto Club Europa