D: Warnwestenpflicht in Kraft

01.07.2014 16:29:14 | Cornelia Wahl
In Deutschland gilt die WarnwestenpflichtIn Deutschland ist es ab heute (1.7.) Pflicht, im Auto eine Warnweste mitzuführen. Diese muss beim Verlassen des Autos infolge einer Panne oder einen Unfalls angelegt sein. Dies regelt der Paragraf 15 der StVO. Demnach müssen vorgeschriebene Sicherungsmittel verwendet werden.

Verstoß: 15 Euro Ordnungsgeld
 
Wer hier zu Lande gegen die Warnwestenpflicht verstößt, muss mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Die Warnweste muss der europäischen Norm EN ISO 20471:2013 genügen. Sie gibt es in reflektierendem Rot, Orange oder Gelb. Die Warnweste sollte griffbereit im Wagen liegen. 

Warnwestenpflicht in Europa

Auch in vielen europäischen Nachbarländern gilt die Warnwestenpflicht. So etwa in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien. Serbien, in der Slowakei, in Slowenien, Spanien, Tschechien und in Ungarn. In Finnland wird das Mitführen einer Warnweste empfohlen. Wer sich nicht an die länderspezifischen Vorgaben zur Warnwestenpflicht hält, riskiert ein Bußgeld. 

Bußgelder bei Verstoß gegen Warnwestenpflicht
 
Land Bußgeld
Belgien 50 bis 1375 Euro
Bulgarien ca. 25 Euro
Frankreich mindestens 90 Euro
Italien mindestens 38 Euro
Luxemburg mindestens 49 Euro
Österreich ab 14 Euro
Portugal Verstoß gegen Mitführpflicht: 60 bis 300 Euro
Verstoß gegen das Tragen: 120 bis 600 Euro
Rumänien Geldbuße möglich
Serbien ab 32 Euro
Slowakei ab 50 Euro
Slowenien ab 40 Euro
Spanien bis 90 Euro
Tschechien Geldbuße möglich
Ungarn bis zu 30.000 Forint (etwa 120 Euro)

Bild: GTÜ