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Italien: Fahrverbote für Wohnwagengespanne

06.08.2014 16:31:47 | Cornelia Wahl
Während der Urlaubszeit sind in Italien viele Wohnwagengespanne unterwegs. Doch nicht jede Straße darf von Gespannen oder Wohnmobilen rund um die Uhr befahren werden. So ist die Amalfiküste im Süden Italiens tagsüber nur für Personenkraftwagen (Pkw) frei gegeben. 

Fahrverbot für Wohnwagengespanne und Wohnmobile

Für Wohnwagengespanne und jegliche Wohnmobile gesperrt ist die SS 163 südlich von Neapel. Das Fahrverbot gilt nach Angaben des Automobilclubs ADAC mit Sitz in München für die annähernd 40 Kilometer lange Strecke der SS 163 zwischen Vietri sul Mare und Positano täglich von 6:30 Uhr bis 24 Uhr. Wer das Verbot missachtet, muss mit einer Geldbuße von mindestens 80 Euro rechnen. 

Überholverbot für Gespannfahrer

Obacht heißt es auch auf der Brennerautobahn für Gespannfahrer. Hier gilt ein generelles Überholverbot für Gespanne in beiden Richtungen zwischen dem Brenner und Bozen-Süd sowie zwischen Bozen-Süd und Modena in beiden Richtungen von sechs Uhr bis 22 Uhr. Wer das Verbot nicht beachtet, muss mit einer Geldstrafe ab 80 Euro rechnen, sofern er ein Gespann mit unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs ist. Für Gespanne über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden Geldstrafen ab 318 Euro ausgesprochen. 

Illustration: @uto-motor-info