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Adventszeit: Ohne Alkohol auf die Straße

06.12.2014 00:01:47 | Cornelia Wahl
Führerschein und AlkohoDer Advent ist die Zeit der Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern, die zum lockeren Beisammensein mit Glühwein oder Alkohol einlädt. Doch sollte nach dem Genuss von Alkohol, der Wagen lieber stehen bleiben. 

Vorsicht bei Alkoholgenuss in der Weihnachtszeit

Heißgetrunkener Alkohol erweitert die Gefäße und regt den Stoffwechsel und den Kreislauf an. Er gelangt schneller ins Blut und seine berauschende Wirkung tritt früher ein. Darüber hinaus gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr mit motorisierten Vehikeln hier zu Lande die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit einem höheren Alkoholgehalt im Blut erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und bekommt ein Fahrverbot von vier Wochen. Ersttäter müssen darüber hinaus 500 Euro Geldbuße bezahlen. Kaum jemand weiß jedoch, dass bei einem Unfall bereits bei 0,3 Promille ein Straftatbestand besteht, darauf weist die Sachverständigen-Organisation Dekra hin. Dies ist auch für Radfahrer gültig. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut hat der Kraftfahrer eine Straftat begangen. Für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Regelung. 

An den Restalkohol am Morgen danach denken

Wer also in der Adventszeit Alkohol trinkt, sollte dies in Maßen tun und erst gar nicht mit dem Auto zum Weihnachtsmarkt oder zur Weihnachtsfeier kommen. Darüber hinaus sollte man sich mit der Abbaugeschwindigkeit von Alkohol im Körper auskennen. In der Regel werden zwischen 0,1 und 0,15 Promille pro Stunde abgebaut. Der Alkoholabbau lässt sich nicht beschleunigen, auch nicht durch den Genuss von Kaffee, Schwitzen, Schlafen oder durch andere Mittel. Wer bis in die späte Nacht feucht-fröhlich gefeiert hat, hat morgens womöglich noch Restalkohol im Blut. Auch hier sollte der Wagen dann besser in der Garage bleiben. Wer Medikamente einnimmt, sollte daran denken, dass sich zusammen mit Alkohol verheerende Wechselwirkungen mit sich bringen. Drogen sind sowieso im Straßenverkehr tabu.

Führerschein schneller weg

Ordnungswidrigkeiten gehen ab 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut oder bei Drogeneinfluss stets mit einem Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister zu Buche. Die Punkte werden erst nach fünf Jahren aus dem Register gelöscht. Nach dem neuen Bußgeldkatalog ist der Führerschein bereits bei acht Punkten weg. 

Bild: Dekra