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Neues in 2015: Elektroautos

05.01.2015 17:23:25 | Cornelia Wahl
Im Frühjahr 2015 soll das Elektromobilitätsgesetz in Kraft treten. Außerdem wird die Steuerbefreiung für E-Autos eingeschränkt. 

Elektromobilitätsgesetz soll im Frühjahr Vorteile bringen

Wer ein Elektroauto fährt, könnte im Frühjahr 2015 von Vorteilen profitieren, die im Elektromobilitätsgesetz verankert sind. Das Gesetz soll es Fahrer von Elektroautos erlauben, Busspuren zu nutzen. Außerdem soll es spezielle Zufahrtsrechte und kostenlose Parkplätze auf ausgewiesenen  Flächen für die Elektromobile geben. Welche Privilegien gewährt werden, liegt bei den Kommunen, die darüber selbst entscheiden können. Doch nicht nur Fahrzeugen mit Elektromotor sollen die Vorteile zum Nutzen sein, auch Hybridautos, Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge im Gesetz mitberücksichtigt werden. Um einem Missbrauch vorzubeugen, soll es für die entsprechenden Fahrzeuge besondere Kennzeichen geben. 

Steuerbonus für E-Fahrzeuge wird nach 2015 beschränkt

Wer mit dem Kauf eines Elektroautos liebäugelt, sollte dies noch in 2015 tun. Denn die seit dem Jahr 2011 geltende, zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Brennstoffzelle fällt nach dem 31. Dezember 2015 weg. Wird das E- oder Brennstoffzellen-Auto im Zeitraum 2016 bis 2020 neu zugelassen, gilt eine fünfjährige Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer.

Bild: @uto-motor-info