Joint Venture für Hochleistungsladenetz geplant

Das größte Manko der Elektrofahrzeuge besteht darin, dass für den Ladevorgang viel zu viel Zeit beansprucht wird. Jetzt haben die Autohersteller BMW, Daimler, Ford und Volkswagen eine Absichtserklärung unterzeichnet, um mit einem Joint Venture den Aufbau eines ultraschnellen Hochleistungsladenetzes für Elektrofahrzeuge in Europa zu gründen.
Bis 2020 soll es tausende Hochleistungsladesäulen geben
Beabsichtigt ist, in kurzer Zeit eine beachtliche Zahl an Ladestationen zu errichten und so die Langstreckentauglichkeit von Elektroautos zu verbessern. Geplant ist eine Ladestruktur mit Ladestationen mit einer Kapazität von bis zu 350 kW, was den Ladevorgang wesentlich beschleunigen kann. Der Aufbau soll im Jahr 2017 starten. In einem ersten Schritt sollen annähernd 400 solcher Ladestationen errichtet werden. Bis zum Jahr 2020 soll es tausende solcher Hochleistungsladestationen geben. Platziert werden sollen die Elektrotanksäulen an Autobahnen und stark frequentierten Durchgangsstraßen. Sie sollen öffentlich zugänglich sein. Ein weiteres Ziel des Joint Ventures ist es, den Ladevorgang so weiterzuentwickeln, dass in Zukunft das Strom tanken so komfortabel sein soll wie das Betanken eines Fahrzeugs mit Benzin.
Standard des schnellen Ladesystems
Als Standard für das Ladenetz dient das Combined Charging System (CCS). Bestehende technische Standards des AC- und DC-Ladens sollen auf die nächste Leistungsstufe gehoben werden. So soll die geplante Infrastruktur DC-Schnellladestationen mit einer Kapazität von bis zu 350 kW biete können. Entsprechen ausgerüstet Elektrofahrzeuge können im Vergleich zu heutigen E-Modellen in einem Bruchteil der Zeit aufladen. Fahrzeuge anderer Marken, welche den CCS-Standard erfüllen, sollen ebenfalls am Ladenetz andocken können.
Vertrag muss noch unterschrieben werden
Wie es in der gemeinsamen Presseerklärung der Autobauer weiter heißt, ist das Joint Venture offen für die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern und für die Beteiligung anderer Automobilhersteller. Die Gründung des Joint Ventures steht noch unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung eines Joint-Venture-Vertrages und der Fusionsfreigabe verschiedener Gerichtsbarkeiten.
Bild: BMW