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Winterreifen: Neue Richtlinien

01.11.2017 16:03:33 | Cornelia Wahl

WinterreifenprofilSeit Mai 2017 gilt nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eine neue Richtlinie für Winterreifen. Demnach sind dann nur noch solche Reifen als wintertauglich angesehen, die über ein strenges und einheitliches Prüfverfahren das "Alpine-Symbol" (Schneeflocke mit Berg) tragen. Reifen die das M+S-Merkmal (für Matsch und Schnee) haben und bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Bedingungen eingesetzt werden. Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert werden, müssen das Alpine-Symbol haben, wenn sie wintertauglich sein sollen. Um das Alpine-Symbol zu erhalten, müssen die Pneus bessere Vergleichswerte aufweisen als ein standardisierter Reifen. 

Auf Profiltiefe achten

Winterreifen haben eine weichere Gummimischung als Sommerreifen. Dies sorgt dafür, dass Winterpneus trotz niedriger Temperaturen flexibel sind und nicht verhärten. Winterreifen haben anders als Sommerpneus feine Einschnitte im Profil. Die Lamellen sorgen so für eine optimale Verzahnung mit der Fahrbahnoberfläche. Wer auf Winterreifen umrüstet, sollte auf jeden Fall auch auf die Profiltiefe achten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Allerdings nehmen die Lamellen schon unter vier Millimetern ab. Die Verzahnung ist dann nicht mehr so optimal. Es geht Fahrstabilität und Sicherheit verloren. Bei einem zu geringen Restprofil oder bei sichtbaren Beschädigungen sollten neue Reifen angeschafft werden. 

Bild: Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR e. V.