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TÜV-Plakette: Gelb weicht Braun

30.12.2021 07:30:37 | Cornelia Wahl

TÜV-PlaketteWer jetzt noch eine gelbe TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild seines Fahrzeuges hat, der sollte schnell einen Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung buchen. Die gelben Plaketten mit der Zahl 21 in der Mitte verlieren mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Im Jahr 2022 tragen die TÜV-Plaketten die Farbe Braun. 

Woran erkennt man, wann der TÜV fällig ist?

Die Haupt- und Abgasuntersuchung kann bei Prüforganisationen wie dem TÜV, der Dekra, dem GTÜ, der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) oder in einer Werkstatt mit entsprechendem Angebot durchgeführt werden. Die TÜV-Untersuchung soll die Mängelfreiheit des Fahrzeugs bescheinigen. Dabei wird das Fahrzeug auf Sicht, Funktion und Wirkung gecheckt. In welchem Jahr und in welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigen die Zahlen auf der farbigen Plakette. Die Zahl im inneren Kreis gibt das Jahr, die Zahl direkt darüber (12-Uhr-Stellung) gibt den Monat an. 

Wie oft muss das Fahrzeug zum TÜV?

Neue Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen fahren erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung bei einer Prüforganisation oder einer Werkstatt mit entsprechendem Angebot vor. Alle zwölf Monate zum TÜV müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Mietwagen, Taxen, Omnibusse und Lkw. Im gleichen Turnus haben Wohnmobile über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen, die älter als sechs Jahre sind zur Funktions- und Sichtprüfung vorzufahren. Darüber hinaus müssen Lkw über 7,5 Tonnen und Omnibusse zusätzlich eine Sicherheitsprüfung absolvieren. 

HU-Termin überzogen: Die Konsequenzen

Wer den TÜV-Termin verpasst und erwischt wird, der kann mit einem Bußgeld und eventuell mit einem Punkteeintrag in die Sünderkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg rechnen. Das Überziehen von einem Tag bis zu zwei Monaten ist quasi kostenfrei. Die Polizei macht auf den anstehenden HU-Termin aufmerksam. Wird zwischen zwei bis vier Monate überzogen, kann dies ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen und es gibt eine vertiefte Hauptuntersuchung. Liegt der TÜV-Termin mehr als vier bis acht Monate zurück, erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Die vertiefte Prüfung bleibt bestehen. Bei einem um mehr als acht Monaten verpassten Hauptuntersuchungstermin kostet es 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Dazu gibt es ebenfalls eine vertiefte Hauptuntersuchung. Für Fahranfänger wird dies als B-Vergehen angesehen. Darüber hinaus steigen die TÜV-Kosten beim Überziehen um annähernd 20 Prozent. Stellt der Prüfer Mängel fest, kommen die Kosten für Reparatur und Nachuntersuchung dazu. Für die Mängelbehebung bleibt ein Monat Zeit, sofern das Auto noch verkehrssicher ist. Ist dies nicht der Fall, wird es an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen.  

Vor Fahrt ins Ausland auf TÜV-Plakette schauen

Wer mit seinem Auto ins Ausland fährt, sollte, um sich eventuellen Ärger zu ersparen, darauf achten, dass der TÜV noch bis zur Rückkehr nach Hause gültig ist. Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen mit einer Gültigkeit etwa von April bis Oktober und einem TÜV-Termin im Dezember, fahren im April zum TÜV. Danach gelten die gleichen Fristen und Konsequenzen. 

Verpasster TÜV, Folgen bei der Kfz-Versicherung

Ist man ohne gültigen TÜV in einen Unfall verwickelt, kann die Versicherung den Halter in Regress nehmen, wenn der Unfall womöglich ein technisches Versagen als Ursache hat. Allerdings ist dann die Versicherung in der Beweispflicht. Sie muss nachweisen, dass die Einhaltung des TÜV-Termins den Unfall hätte verhindern können. 

Bild: © TÜV Süd