Änderungen in der StVO
26.04.2020 10:24:48 | Cornelia Wahl
Zum 28, April treten zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Unter anderem werden Verstöße bei der Geschwindigkeitsüberschreitung schärfer geahndet. Auch dürfen Radfahrer nun nebeneinander fahren, wenn sie dabei andere nicht behindern. Und auch der Schilderwald bekommt Zuwachs. Überblick.
- Rettungsgasse: Wer keine Rettungsgasse bildet, kann künftig damit rechnen, mit 200 bis 320 Euro zur Kasse gebeten zu werden. Dazu gibt es ein einmonatiges Fahrverbot und einen Zwei-Punkte-Eintrag in Sünderregister in Flensburg.
- Rettungsgasse: Wer unerlaubt die Rettungsgasse nutzt, dem dräut ein Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
- Geschwindigkeit: Wer innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist wird ist den Führerschein für einen Monat los, dazu kommt noch ein saftiges Bußgeld.
- Parken: Ein neues Schild weist Fahrern von Carsharing-Fahrzeugen bevorzugte Parkplätze aus.
- Abstand: Innerorts muss beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Tretroller-Benutzer ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern eingehalten werden.
- Überholen: Ein neues Schild mit einem roten Auto und daneben ein schwarzes Fahrrad oder motorisiertes Zweirad kennzeichnet ein Überholverbot von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen, etwa an Engstellen.
- Fahrradzonen: Neu ist die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten. Sie dürfen auch von E-Tretrollern genutzt werden. Der Autoverkehr darf höchstens 30 km/h fahren und den Radverkehr nicht gefährden oder behindern.
- Radschnellwege: Sie können künftig mit einem neuen Verkehrszeichen ausgewiesen werden.
- Schutzstreifen: Auf Schutzstreifen gilt ein allgemeines Halteverbot. Wer trotzdem parkt, und andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, bekommt einen Punkteeintrag, sofern er dabei erwischt wird.
- Parkverbot: Ausweitung an Kreuzungen und Einmündungen auf acht Meter vor Kreuzungen und Einmündungen, um eine bessere Sichtbarkeit von Radfahrer und Radfahrerinnen auf straßenbegleitenden Radwegen zu erhöhen.
- Personenmitnahme auf Fahrrädern: Das ist künftig gestattet, wenn der Drahtesel zur Personenbeförderung eingerichtet ist und der Radfahrer oder die Radfahrerin ein Mindestalter von 16 Jahren hat.
- Abbiegen: Abbiegende Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen dies innerhalb von Ortschaften nur mit Schrittgeschwindigkeit tun. Bei Nichtbeachtung kann es 70 Euro kosten und das Flensburger Punktekonto wächst um einen Zähler.
- Lastenräder: Für sie können Extraparkplätze und Ladezonen eingerichtet werden. Diese können mit einem neuen Verkehrsschild "Lastenfahrrad" gekennzeichnet werden.
- Grüner Pfeil: Den gibt es jetzt auch für Radfahrer und Radfahrerinnen. Verhaltensregel: Anhalten, schauen und erst dann rechts abbiegen.