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Das ändert sich im Jahr 2021

04.01.2021 14:57:57 | Maria Goldi

Mit dem Jahreswechsel treten viele Änderungen in Kraft. Sie betreffen beispielsweise die Steuern, den Mindestlohn, die Rente und vieles mehr. Ein Überblick.

  1. Ab dem 01. Januar gilt ein neuer Mindestlohn. Er beträgt nun 9,50 Euro die Stunde. 
  2. Der Solidaritätszuschlag fällt für 90 Prozent der Steuerzahler weg. 6,5 Prozent bezahlen ihn nur teilweise. Die Höhe bestimmt das Einkommen. Am meisten bezahlen, die Menschen mit dem höchsten Einkommen: 3,5 Prozent. 
  3. Das Kindergeld pro Kind steigt um 15 Euro. 
  4. Der Kinderfreibetrag für Eltern steigt auf 8388 Euro-
  5. Für eine Tonne Kohlendioxidausstoß sind 25 Euro zu bezahlen. Somit verteuert sich etwa ein Liter Benzin um circa sieben Cent. Die so generierten Einnahmen sollen dem Klimaschutz zugutekommen beziehungsweise in Teilen der Bevölkerung. Um Pendler mit einem weiten Weg zu Arbeit zu entlasten steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent.
  6. Die sogenannte EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms sinkt von 6,756 Cent auf 6,5 Cent. 
  7. Der Personalausweis für über 24-Jährige wird teurer. Er kostet nun 37 Euro statt wie bisher 28,80 Euro. Ab dem 02. August 2021 müssen beantragte Personalausweise eine Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Wichtig: Alte Ausweise behalten ihre Gütigkeit bis zum Ablaufdatum. 
  8. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übermittelt der behandelnde Arzt seit dem 01. Januar 2021 direkt an die Krankenkasse.
  9. Ebenfalls ab dem 01. Januar können gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte von ihrer Krankenkasse erhalten, wenn sie es wollen. Dort können Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Impfungen und Arztbriefe gespeichert und abgerufen werden. 
  10. Mit dem Jahreswechsel wurde eine Grundrente eingeführt. Sie kommt für etwa 1,3 Millionen Menschen, die nur über eine kleine Rente verfügen. Voraussetzung ist eine Einbezahlung von Rentenbeiträgen über 33 Jahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit. Die Grundrente wird ohne Antrag ausbezahlt und ist gestaffelt. Die volle Höhe gibt es bei 35 Beitragsjahren und nur für diejenigen, mit maximal 1250 Euro pro Monat  (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro pro Monat für Eheleute oder Lebenspartner. Einkommen über diese Grenze sollen mit 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. 
  11. Der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer seigt von 9408 Euro auf 9744 Euro. 
  12. Die Kfz-Steuer steigt ab dem 01. Januar für Autos mit einem hohen Kohlendioxid-Ausstoß. Sie berechnet sich über den Hubraum und den Kohlendioxid-Prüfwert.
  13. Für Menschen mit Behinderung gibt es mehr Steuererleichterung. Die Pauschbeträge steigen. Bei Grad 50 beträgt er nun 1140 Euro, bei Grad 100 sind es 2840 Euro. 
  14. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 2400 Euro auf 3000 Euro. Und die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bleibt bis zu 840 Euro steuerfrei (bisher: 720 Euro).
  15. Das Wechseln der Krankenkasse wird erleichtert. Künftig kann bereits nach einer Vertragsdauer von zwölf Monaten die Krankenkasse gewechselt werden (vorher: 18 Monate).
  16. Beim Bezahlen mit Kreditkarte im Internet ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung Pflicht. 
Bild: @uto-motor-info